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VG Ansbach, 17.12.2008 - AN 4 S 08.02187 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Antrag auf Feststellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Zwangsgeldandrohung hinsichtlich eines räumlich auf den Freistaat Bayern beschränkten Werbeverbots für Glücksspiel im Internet
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2436
Sportwetten; Internetwerbung; Untersagung; Verbandskompetenz; Verhältnismäßigkeit
Auszug aus VG Ansbach, 17.12.2008 - AN 4 S 08.02187
Zwar ist die in Ziffer 1 des Bescheides vom 10. Dezember 2008 verfügte Aufhebung der früheren (gemäß der Entscheidung des BayVGH vom 10.11.2008, Az. 10 CS 08.2436, nicht vollziehbaren) Zwangsgeldandrohung Voraussetzung dafür, dass eine neue, sofort vollziehbare Zwangsgeldandrohung, wie in Ziffer 2 des streitgegenständlichen Bescheides geschehen, erlassen werden konnte.Die Regierung von Mittelfranken hat in Ziffer 2 des streitgegenständlichen Bescheides vom 10. Dezember 2008 ein Zwangsgeld in Höhe von 50.000,00 EUR für den Fall angedroht, dass die Antragstellerin nach dem 22. Dezember 2008 der Untersagungsanordnung in Ziffer 1 des Bescheides vom 25. Juni 2008 zuwiderhandelt, soweit dieser nach Maßgabe des Beschlusses des BayVGH vom 20. November 2008 (10 CS 08.2436) sofort vollziehbar ist.
Das ergibt sich bereits aus der im Tenor von Ziffer 2 und in den Gründen des Bescheides vom 10. Dezember 2008 enthaltenen Bezugnahme auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. November 2008 (10 CS 08.2436).
Da dieses aber bereits Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Verfahren 10 CS 08.2436 war, der die sofortige Vollziehbarkeit des Werbeverbots, soweit es sich auf das Gebiet des Freistaats Bayern erstreckt, unanfechtbar bestätigt hat, ist die Vorschrift hier entsprechend anzuwenden, zumal die Einwendungen der Antragstellerseite im hier anhängigen Verfahren auch keine wesentlichen neuen Gesichtspunkte enthalten.
- VG Ansbach, 15.08.2008 - AN 4 S 08.01112
Untersagung der Werbung für öffentliches Glücksspiel im Internet durch eine …
Auszug aus VG Ansbach, 17.12.2008 - AN 4 S 08.02187
Der Rechtmäßigkeit der in Ziffer 2 des streitgegenständlichen Bescheides vom 10. Dezember 2008 enthaltenen Zwangsgeldandrohung steht auch nicht entgegen, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in der genannten Entscheidung vom 10. November 2008 bezüglich der früheren Zwangsgeldandrohung (Ziffer 3 des Bescheides vom 25.6.2008, geändert durch Ziffer 1 des Bescheides vom 14.7.2008) die Anordnung der aufschiebenden Wirkung durch das Verwaltungsgericht Ansbach (Beschluss vom 15.8.2008, AN 4 S 08.01112) bestätigt hat.Dies bezieht sich insbesondere auch auf die Frage der Verbandskompetenz und - anders als noch im Beschluss vom 15. August 2008, AN 4 S 08.01112 - auf die Problematik der Möglichkeit der Umsetzung des räumlich beschränkten Werbeverbots.